Heilmittelwerbegesetz

Aufklärender Hinweis zu den erläuterten Therapien und angewendeten Arzneimitteln lt. HWG §3 (Heilmittelwerbegesetz):
Vorschriftsmäßig muss ich darauf aufmerksam machen, dass viele Methoden der Naturheilkunde im streng naturwissenschaftlichen Sinne nicht bewiesen sind und deshalb von der klassischen, konventionellen Schulmedizin abgelehnt werden. Die Aussagen beruhen daher vorwiegend auf den unzähligen positiven Erfahrungen von Therapeuten und Anwendern der jeweiligen Methoden.

 

Kein Heilversprechen
Keiner der aufgeführten Therapien liegt ein Heilversprechen meinerseits zugrunde. Keine meiner Beschreibungen soll den Eindruck erwecken, dass durch die Therapieverfahren Linderung oder Besserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.